Arbeitsschutz und Mobbing

Staatlicher Arbeitsschutz

Ein Stützpfeiler des Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein ist das ehemalige Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit - heute benannt als  Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. In Hamburg ist es das Amt für Arbeitsschutz. Dieses Behörde untersteht in Schleswig-Holstein dem Sozialministerium. Die Aufgaben des Arbeitsschutzes, des ehemaligen Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit, werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bearbeitet.

Gefährdungsbeurteilung

Mobbing ist eine "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr" und gehört mit zu den psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz. Die Arbeitssicherheit und Gesundheit jedes Arbeitnehmers soll in Deutschland und Europa durch weitreichende Präventionsmaßnahmen geschützt werden. Daher ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement im Betrieb.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV-V A1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen - auch bei Mobbing - und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.

(Quelle:www.baua.de Gefährdungsbeurteilung)

Doch wie steht es dann mit der Ernsthaftigkeit des Arbeitnehmerschutzes in den Behörden und der freien Wirtschaft, wenn selbst die Verantwortlichen aus der Politik den Schutz vor psychischer Fehlbelastung nicht ernst nehmen? Auf den Internetseiten dieser Behörde steht viel zu Mobbing, Stress, Burnout usw. Die Realität? Diese Behörde tut sich schwer aktiv gegen Arbeitgeber vorzugehen.

Im Jahr 2007 haben wir mit Unterstützung verschiedene Ministerien des Landes Schleswig-Holstein besucht, um zu überprüfen, ob das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber die Präventionsgesetze und Maßnahmen zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz selber umsetzt. Weder in der Staatskanzlei noch in den anderen überprüften Ministerien wurde der Arbeitsschutz umgesetzt. Auch der Betriebsarzt versagte völlig.

Kurzversion der Ergebnisse

LASI - Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

OSHA - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (European Agency for Safety and Health at Work)

Gesundheit am Arbeitsplatz (gesa)

Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein - dieses Netzwerk scheint unserer Erfahrung nach auch nur eine Alibifunktion zu haben, denn wenn noch nicht einmal Praventionsmaßnahmen zu Mobbing am Arbeitsplatz an Behörden und Schulen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden, wozu dann dieses Netzwerk?  GESA sitzt in Kiel. Man hat dort einen netten Ausblick auf den Kieler Hafen und es gibt dort bunte Flyer, wo viele schöne Dinge nachzulesen sind, die aber unserer Recherche nach kaum umgesetzt werden. Sollte es bei ihnen im Betrieb anders sein - wir interessieren uns dafür!

 

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